Privatangeln Hotel DAHM
Unser Fischfang stammt aus der Obersauer, 4 km im Norden von Erpeldange. Sie erstreckt sich über insgesamt 4.800 m (beide Ufer mit einer Länge von 2.400 m). Die Sauer ist ein Fluss mat malerischen Uferlandschaften und schneller Strömung. Sie ist im Durschnitt 15 Meter breit. Weite Flächen der beiden Ufer werden von Graslandschaften umsäumt und eignen sich besonders für das Fliegenfischen. Die Obersauer ist als Forellenfluss gelistet und als bester Angelfluss in ganz Luxemburg bekannt.
Bei der letzten Erhebung wurden in der Obersauer folgende Fischarten festgestellt: Forellenarten: Europäische Forelle (Salmo trutta) und Regenbogenforelle, Bachsaibling. Nicht zu den Forellen gehörende Fischarten: Weißfisch, Aal, Barbe, Hecht, Brachse, Wildkarpfen, Groppen, Döbel, Rotauge, Näsling, Barsch, Rotfeder, Grundel, Scholle, Zander, Schleie, Flussneunauge, Hasel, Elritze.
Für das Angeln benötigt man in Luxemburg die Angelerlaubnis (3.-€ /Monat). Es darf nur mit einer Angel und einem Angelhaken geangelt werden. Die (angegebene) Angelmenge, die Mindestgrößen der Fische und die zeitliche Freigabe für bestimmte Fischarten sind einzuhalten. Das Angeln mit Maden ist verboten. Es dürfen maximal 4 Salmoniden pro Tag geangelt werden (Forelle oder Saibling). Nachfolgend werden die Hauptarten mit seiner Freigabesaison und Mindestgrößen aufgeführt: Die mit einem Stern (*) versehenen Arten kommen in unserer Angelstelle vor; die mit mit zwei Sternen (**) gekenntzeichneten Arten, sind vorherrschend anzutreffen.
Die Arten
- Europäische Forelle und Regenbogenforelle vom 01.04. - 30.09. min. 30 cm ***
- Bachsaibling vom 01.04. - 30.09. min. 30 cm *
- Saibling vom 01. 05. - 30. 09. min. 30 cm **
- Aal vom 01. 03 - 31. 12. min. 45 cm **
- Hecht vom 15. 06 - 31. 12. min. 50 cm *
- Barbe vom 15. 06 - 31. 12. min. 35 cm **
- Karpfen vom 15. 06 - 30. 04. min. 35 cm
- Rotauge und Rotfeder vom 15. 06. - 38. 02. min. 15 cm **
- Schleie vom 15. 06 - 28.02. min. 25 cm
- Näsling vom 15. 06 - 28.02. 12. min. 30 cm **
Döbel **, Ukelei *, Näsling **, Hasel *, Brachse, Gründling *, und Barsch * können das ganze Jahr über geangelt werden und unterliegen keiner Mindestgröße. Die Groppe ** und Elritze stehen unter Naturschutz und dürfen weder geangelt noch als Köder verwendet werden. Wir stellen unseren Kunden eine Angelerlaubnis zu 15.- € pro Tag aus.
Angler müssen auf Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, Försters und der Direktoren der 3 Hotels oder seiner Stellvertreter eine staatliche oder eine hotelerteilte Angelerlaubnis vorweisen.
Wir können Ihnen bei Ihrer Ankunft auch eine staatliche Angelerlaubnis ausstellen. Wir erwarten, dass Sie die Umwelt respektieren. Lösen Sie die Fische vorsichtig von der Angel und setzen Sie diese behutsam wieder in den Fluss.
Petri Heil!
